Software - GEG-PRO X2
Neue Version GEG-PRO X2 zum neuen GEG 2023
Die Bundesregierung hat am 08.Juli 2022 ein neues Gebäudeenergiegesetz 2023 mit Wirkung zum 01.Januar 2023 beschlossen. Zusätzlich wurde die BEG Förderung am 27.Juli 2022 geändert. Wir bieten ihnen ab sofort die neue Version GEG-PRO X2 mit diesen Änderungen an.
Überblick über unsere Programme
In unserer Produktreihe stehen neue Programme zum bauphysikalischen Nachweis von Gebäuden zur Verfügung. Unsere Produkte decken den Bereich Wärmebedarfsberechnung, Wärmeverbrauchsberechnung und Wärmebrückenberechnung für den Wohnbau und Nichtwohnbau ab. Besonders im Hinblick auf das Gebäudeenergiegesetz GEG, die zusätzliche Anforderungen an die Planer stellt, sind die zu erfüllenden Aufgaben ohne leistungsfähige Software nicht oder nur sehr eingeschränkt lösbar.
Änderung der XML Datei für den Energieausweis für das DIBt Registrier-/Kontrollsystem
Mit der E-Mail vom 21.10.2022 hat das DIBt bekanntgegeben, das zum 01.01.2023 die XML Datei für den Energieausweis mit einem neuen Schema erstellt werden muss.
Änderung zum GebäudeEnergieGesetz (GEG 2023)
Am 08. Juli 2022 wurde mit Drucksache 20/2580 im Bundesrat die Änderung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.
Am 1. November 2020 tritt das GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020) in Kraft
Am 1. November 2020 tritt das GebäudeEnergieGesetz (GEG) in Kraft und löst die bisherigen Verordnungen und Gesetze (Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)) ab. Über diese Internetseite können Sie eine aktuelle Version zum GEG 2020 erwerben. Die Software hat die Validierungsprüfung (EnEV und GEG) der 18599 Gütegemeinschaft erfolgreich bestanden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von gestern auf morgen neu aufgestellt
Die Bundesregierung will nach eigenem Bekunden „die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten“. Schwerpunkt der Förderung soll die energetische Sanierung sein. Ziel ist, „dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen“. Deshalb will die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufstellen. Die entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 26. Juli nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung vorgelegt. Die Änderungen wurde am 27. Juli 22 per Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 28. Juli 22 in gestufter Reihenfolge in Kraft.